Auszahlung im Todesfall
Im Todesfall erhält Ihre Familie eine Hinterbliebenenleistung. Diese Leistung kann an Ihren Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und an Kinder ausgezahlt werden.
Wie funktioniert's?
Sterben Sie als Rentner, wird die Leistung auf Basis Ihrer Rente
zum Todeszeitpunkt berechnet. Sollten Sie sterben, bevor Sie in den
Ruhestand gegangen sind, wird berechnet, wie hoch Ihr
Rentenanspruch im Alter 65 wäre, wenn die Beiträge bis zu diesem
Zeitpunkt ununterbrochen gezahlt würden. Die Rente wird also auf
das Alter 65 hochgerechnet - ein zusätzlicher Schutz!
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