Steuern und Sozialabgaben

Basisversorgung

Ein Teil der Leistungen in der Basisversorgung beruht auf Ihren eigenen Beiträgen, der andere Teil auf Beiträgen von Unilever. Dieser Unterschied ist für die Versteuerung Ihrer Renten wichtig.

Leistungen aus eigenen Beiträgen

Eigene Beiträge zur Basisversorgung zahlen Sie aus Ihrem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Bei der Auszahlung im Versorgungsfall wird der Teil Ihrer Rente, der auf diesen Beiträgen beruht, nicht voll versteuert: Steuern werden nur für einen pauschal festgelegten Anteil fällig (sogenannter Ertragsanteil). Er entspricht in etwa dem Gewinn, der aus der Anlage Ihrer Beiträge erwirtschaftet wurde. Diesen Anteil müssen Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Er ist gesetzlich festgelegt und abhängig von Ihrem Alter zum Beginn der Rentenzahlungen.   

Leistungen aus Beiträgen von Unilever

Die Arbeitgeber-Beiträge fließen unversteuert von Unilever an die Berolina bzw. in das insolvenzgesicherte Unilever-Sondervermögen. Deshalb wird der Teil Ihrer Rente, der auf den Beiträgen von Unilever beruht, bei Auszahlung voll versteuert.

Auch Sozialabgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung werden bei der Auszahlung fällig. Wenn Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung sind, überweist die Berolina automatisch die Beiträge an Ihre Krankenkasse, bevor die Rente an Sie ausgezahlt wird. 

Zusatzversorgung

Bei der Versteuerung Ihrer Leistung aus der Zusatzversorgung kommt es darauf an, ob Sie die Beiträge aus Ihrem Netto- oder Bruttoeinkommen investiert haben. Mehr dazu finden Sie im Internet im Kapitel Zusatzversorgung.