Unverfallbarkeit

Wenn Sie Unilever verlassen, ohne dass eine Auszahlung aufgrund eines Versorgungsfalls (Ruhestand, Invalidität, Todesfall) fällig wird, endet die Beitragspflicht in der Basisversorgung. Aber was passiert mit Ansprüchen, die Sie während Ihrer Beschäftigung bei Unilever erworben haben? Das hängt davon ab, ob es sich um Beiträge handelt, die Sie selbst aus Ihrem Nettoeinkommen eingezahlt haben oder um Beiträge, die direkt von Unilever geleistet wurden.

Basisversorgung

Eigene Beiträge

Rentenbausteine, die auf Beiträgen aus ihrem Nettoeinkommen beruhen, bleiben Ihnen immer vollständig erhalten. Das heißt: Die Versicherung läuft weiter, ohne dass neue Beiträge eingezahlt werden - sie wird also beitragsfrei fortgeführt und im Versorgungsfall ausgezahlt. Selbstverständlich erhalten Sie weiterhin Überschüsse, die die Berolina erwirtschaftet.

Beiträge von Unilever

Bei den Beiträgen, die Unilever für Sie geleistet hat, kommt es auf die "Unverfallbarkeit" an. Was heißt das genau?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Ansprüche aus einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung unverfallbar sind, wenn die Versorgungszusage bei Unilever 

  • mindestens seit 3 Jahren bestanden hat und
  • Sie mindestens 21 Jahre alt sind.
  • Es gibt allerdings Übergangsregelungen für ältere Zusagen.

Sind diese Bedingungen erfüllt, beziehen Sie ebenfalls eine Leistung aus den Unilever-Beiträgen der Basisversorgung, wenn ein Versorgungsfall (Ruhestand, Invalidität, Todesfall) eintritt. Bis zur Auszahlung wird das Guthaben, das auf den Beiträgen von Unilever beruht, beitragsfrei weitergeführt. Sie erhalten weiterhin Bonusgutschriften der Berolina.

Wenn die gesetzlichen Bedingungen zur Unverfallbarkeit nicht erfüllt sind, fallen die Unilever-Beiträge an den Arbeitgeber zurück. 

Und die Beiträge in der Zusatzversorgung?

Beiträge in den Zusatzversorgungen werden in der Regel aus Ihrem eigenen Einkommen finanziert und bleiben Ihnen deshalb immer vollständig erhalten. Mehr dazu finden Sie im Internet im Kapitel Zusatzversorgung.

Auch die Beiträge, die Unilever aufgrund tarifvertraglicher Regelungen in der Unilever Zusatz Rente, der Berolina Entgelt Plus und der Berolina Tarif Plus einzahlt, sind sofort unverfallbar.

Portabilität

Wenn Sie den Arbeitgeber gewechselt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die Ansprüche auf Altersversorgung auch auf einen anderen Anbieter übertragen werden.

Dabei wird allerdings das dem Anspruch zugrundliegende Kapital (Deckungskapitals) und nicht der Anspruch selbst übertragen - die genauen Leistungen im Versorgungsfall werden von dem neuen Anbieter und dessen Tarifen festgelegt. Wenn Sie Ihr Deckungskapital übertragen möchten, müssen Sie das innerhalb eines Jahres nach Arbeitgeberwechsel beantragen.

Folgende Punkte sind bei einer Entscheidung zu  bedenken

  • Eine Übertragung Ihrer Versorgungsansprüche kann nur innerhalb eines Jahres nach Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses von Ihnen verlangt werden
  • Die Altersvorsorge der Pensionskasse Berolina umfasst die Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod (Hinterbliebenenversorgung). Bitte prüfen Sie, ob die Versicherungsfälle Invalidität und Tod auch vom anderen Versorgungsträger abgesichert werden
  • Die Ablaufleistung kann nach der Übertragung durch andere Berechnungsweisen und Verwaltungskosten niedriger ausfallen.